Atemschutz

Der Atemschutz stellt einen absolut lebenswichtigen Schutz für die Feuermitglieder dar. Aufgrund gefährlicher Dämpfe und Gase, welche lebensbedrohliche oder tödlich wirken können, werden Atemschutzgeräte bei Brand-, Schadstoff- Gärgaseinsätzen eingesetzt.

Der Aufgabenbereich des Sachbearbeiters Atemschutz beinhaltet die regelmäßige Wartung und Überprüfung ( Dichtheit ) der Atemschutzgeräte, Masken etc. Weiters müssen die Masken nach jedem Einsatz gereinigt und die Atemluftflaschen wieder neu befüllt werden. Anschließend müssen die Gerätschaften natürlich wieder auf die Fahrzeuge aufgerüstet werden um für den nächsten Einsatz bereit zu sein.

Der Sachbearbeiter ist auch dafür verantwortlich, dass die Atemschutzgeräte und Atemluftflaschen zu der gesetzlichen vorgeschriebenen Grundüberholung bei einer Fachfirma bzw. dem TÜV vorgeführt werden.

Der Sachbearbeiter führt regelmäßige Schulungen, wie z. B. die Füllberechtigten, durch. Er informiert sich aber auch selbst bei Firmen über Neuerungen im Atemschutzsektor und nimmt auch an Abschnitts-/Bezirks- und Landesebene teil um immer einen aktuellen Wissenstand zu haben.

Im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters liegt auch die Kontrolle der Atemschutztauglichkeit, welche unter ärztliche Aufsicht durchgeführt wird und alle fünf Jahre erneuert werden muss.

Anforderung und Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern:

Nicht jeder kann gleich Atemschutzeräteträger werden, so ist es notwendig, dass sich das Feuerwehrmitglied mindestens ein Jahr im aktiven Feuerwehrdienst befindet. Weitere Voraussetzungen sind die Absolvierung des Moduls "Abschluss Truppmann ( ASMTRM )" sowie die Erbringung des Nachweises "Atemschutztauglichkeit".
Wenn alle Kriterien erfüllt wurden ist man für das Modul Atemschutzgeräteträger zugelassen. Der Besuch dieses Lehrganges ist Voraussetzung für weitere Module wie zum Beispiel Schadstoffausbildung oder Führungsausbildungen.