Vorbeugender Brandschutz
Die Tätigkeiten im Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ umfassen die Mitwirkung bei bau- und gewerbliche Verhandlungen. Hier ist das Team verpflichtet festzustellen, ob eine ausreichende Löschwasserversorgung, erste Löschhilfen in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Weiters ist von den Mitarbeitern des Sachgebietes „Vorbeugender Brandschutz“ zu prüfen, ob eine Brandmeldeanlage mit möglicher Weiterleitung an die zuständige Feuerwehralarmzentrale, Löschanlagen oder Sonderlöschmittel notwendig sind. Die Mitglieder des vorbeugenden Brandschutzes werden zur Beurteilung der Lage von den Behören beigezogen.
Nach dem niederösterreichischem Feuerwehrgesetz gehören auch noch die Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei ( feuerpolizeiliche Beschau ) bzw. nach dem niederösterreichem Veranstaltungsgesetz die Freigabe von Brandschutzkonzepten dazu.